Deutsch  Deutsch

Umsetzung der Soforthilfe muss schnell und einfach erfolgen
 

Die Handwerkskammer Kassel begrüßt die Soforthilfe-Maßnahmen der Bundes- sowie der Landesregierung, weist aber auch darauf hin, dass die Auszahlung an die Betriebe zeitnah und ohne großen bürokratischen Aufwand erfolgen muss.

die Zukunft zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten, die Mit-arbeiter zu schützen und die Region weiterhin am Laufen zu halten. Deshalb tun wir aktuell alles, um unsere Betriebe zu unterstützen“, erklärt Heinrich Gringel, Präsident der Handwerkskammer Kassel. „Wir kämpfen darum, dass unsere Betriebe die Hilfe bekommen, die sie brauchen, um durch die Krise zu kommen. Und das so schnell wie irgend möglich.“

Mit der Zustimmung zu den Corona-Hilfspaketen von Bund und Land habe die Politik zunächst alles Erforderliche getan, um die dringend notwendigen Hilfen und Maßnahmen zur Krisenüberbrückung in einem Rekordtempo auf den Weg zu bringen. „Ob diese Hilfen nun auch ihre volle Wirkung entfalten und unver-schuldet in Existenznot geratene Betriebe am Leben erhalten, hängt ganz ent-scheidend davon ab, wie schnell sie bei den Unternehmen ankommen“, erläutert der Kammerpräsident. Die Kammer berate ihre Betriebe fortlaufend, damit sie die für sie infrage kommende finanzielle Unterstützung so zügig und rei-bungslos wie möglich in Anspruch nehmen können.

So hat das Land Hessen ein Soforthilfeprogramm geschnürt und stockt die Mittel der Bundesregierung mit einem eigenen Zuschuss auf. Insgesamt stehen für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung. Diese Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie be-trägt inklusive der Bundesförderung bei bis zu 5 Beschäftigten 10.000 Euro, bei bis zu 10 Beschäftigten 20.000 Euro und bei bis zu 50 Beschäftigten 30.000 Euro für jeweils drei Monate.

Antrags- und Bewilligungsverfahren laufen voraussichtlich ab Montag, den 30. März ausschließlich online über das Regierungspräsidium Kassel.

Weiter weist der Kammerpräsident auf das neue Förderprogramm „Liquiditäts-hilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU)“ hin, das die WIBank aufgelegt hat. Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die die einschlägigen KMU-Kriterien erfüllen. Die Höhe des Darlehns für Betriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen beläuft sich auf einen Betrag zwischen 5.000 und maximal 200.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Hausbank.

Auch die Bundesregierung hat Soforthilfen für kleine Unternehmen auf den Weg gebracht. Die finanziellen Zuschüsse für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten, bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

„Kommt die politisch beschlossene Hilfe wegen Verzögerungen bei der Umset-zung allerdings ins Stocken und können Liquiditätshilfen deshalb nicht schnell genug ausgezahlt werden, werden viele Betriebe ihre Werkstätten und Läden für immer schließen müssen“, mahnt Gringel. „Auch deshalb unterstützen unse-re Betriebsberater die Betriebe selbstverständlich bei allen Fragen rund um Förderprogramme und Soforthilfen.“

Über Einzelheiten informiert die Kammer jeweils tagesaktuell sowohl auf ihrer Homepage unter www.hwk-kassel.de/corona/ als auch in der persönlichen Beratung.