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Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen in Zeiten von Corona
 

Aktuelle Informationen zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

um Sie bestmöglich in der aktuellen Lage und bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, möchten wir Ihnen jetzt folgende Informationen zur Verfügung stellen:

Unterstützungsmöglichkeiten vom Land Hessen
Hessen setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zunächst auf bewährte Mittel zur Entlastung der hessischen Unternehmen.


So werden in diesen Tagen beispielsweise Finanzämter dafür sensibilisiert, etwaige Anträge auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen zügig zu prüfen. Darüber hinaus bietet das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen.

Um den Unternehmen das Auffinden der relevanten Förderprodukte zu erleichtern, sind alle aktuellen Informationen zur Hilfe für Unternehmen auf der Internetseite https://www.wibank.de/corona  zusammengestellt. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.

Einige Programme im Detail:


1.    Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter: www.wibank.de/kfk

2.    Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich: www.wibank.de/guw

3.    Bürgschaften
bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien be-sonders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier: www.bb-h.de/kontakt/

4.    Landesbürgschaften

Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzie-rung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter:
www.wibank.de/landesbuergschaften 
 
Förderberatung des Landes Hessen bei der WIBank: Tel. 0611 774-7333

Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes
Aktuelles Maßnahmenpaket der Bundesregierung (13. März 2020)
Die Bundesregierung hat sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird. Es wird eine Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen errichtet. Ziel ist, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html 

Bundesagentur für Arbeit
Wer erfahren will, ob und wie Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, sollte sich an die jeweils zuständige Agentur für Arbeit wenden. Die Bundesagentur für Arbeit soll künftig 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns übernehmen, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Zudem sollen Arbeitgeber anders als bisher die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet bekommen.
Betriebe könnten Kurzarbeitergeld bereits dann nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auch Leiharbeiter sollen vom Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso kann die Regierung leichter eine Verlängerung von 12 auf 24 Monate beschließen.
www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Unternehmerhotline der Bundesagentur: Tel.: 0800 45555 20

Bundeswirtschaftsministerium
Hier erfahren Sie gebündelt, welche Maßnahmen das Bundeswirtschaftsministerium ergreift:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html

Hotline zu Fördermaßnahmen: Tel.: 030 18615 8000

 

Natürlich stehen auch die nordhessischen Wirtschaftsförderer Ihnen zur Seite, um Sie in der aktuellen Lage zu unterstützen:

 

Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH
www.wfg-kassel.de


Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH
www.wfg-hef-rof.de

 

Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich Wirtschaftsförderung
www.schwalm-eder-kreis.de


Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement Waldeck Frankenberg GmbH
www.wfg-hessen.de


Wirtschaftsförderungsgesellschaft Werra-Meißner-Kreis mbH
www.werra-meissner.de